Nach einem Todesfall hat die Familie die traurige Pflicht, diesen Tod allen Betroffenen bekannt zu geben. Dazu werden nach wie vor Traueranzeigen genutzt, die entweder in einer Tageszeitung oder aber im Internet erscheinen können. Sehr viele Traueranzeigen enthalten dabei einen einleitenden Trauerspruch, der die Leser anrühren soll.

Trennung ist unser Los, Wiedersehen ist unsere Hoffnung.
So bitter der Tod ist, die Liebe vermag er nicht zu scheiden.
Aus dem Leben ist er zwar geschieden,
aber nicht aus unserem Leben;
denn wie vermöchten wir ihn tot zu wähnen,
der so lebendig unserem
Herzen innewohnt!

Augustinus

Und meine Seele spannte
weit ihre Flügel aus,
flog durch die stillen Lande
als flöge sie nach Haus...

Joseph von Eichendorff

Die Sonne sank, bevor es Abend wurde.

Unbekannt

Der Tod ist das Tor zum Licht
am Ende eines mühsam gewordenen Weges.

Franz von Assisi

Wenn wir dir auch Ruhe gönnen,
ist doch voll Trauer unser Herz,
dich leiden sehen und nicht helfen können
war für uns der größte Schmerz.

Unbekannt

Ich bin nicht tot,
ich tausche nur die Räume,
ich leb' in euch
und geh' durch eure Träume.

Michelangelo

Nicht klagen, dass du gegangen.
Danken, dass du gewesen.
Was uns bleibt,
ist die Liebe zu dir.

Unbekannt

Man sieht nur mit dem Herzen gut,
das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.

Antoine de Saint-Exupéry

Geliebte Menschen sterben immer zu früh,
wie alt sie auch werden:

Unbekannt

Mit den Flügeln der Zeit fliegt die Traurigkeit davon.

Jean de La Fontaine

Und immer sind da Spuren deines Lebens,
Bilder, Augenblicke und Gefühle,
die uns an dich erinnern und uns glauben lassen,
das du bei uns bist.

Unbekannt

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Die Welt soll es erfahren

Todesanzeigen dienen dazu, dass man die Öffentlichkeit, aber auf jeden Fall alle betroffenen Personen darüber informiert, dass ein geliebter Mensch verstorben ist. Die Anzeige wird dabei oft parallel geschaltet: Zum einen nutzt man wie schon immer das Medium der Presse in Form der gedruckten Tageszeitung (die regional oder überregional sein kann), und zum anderen wird zunehmend häufiger ein Trauerportal im Internet genutzt, auf dem die Anzeigen natürlich weltweit zugänglich sind. Auf vielen dieser Portale kann man die Todesanzeigen meistens kostenlos aufgeben, in der Zeitung muss man natürlich einen Obolus entrichten, der sich nach der Größe der Anzeige berechnet.

Die modernen Medien bieten aber weitere Möglichkeiten, um eine Todesanzeige zu publizieren. So kann zusätzlich eine Gedenkseite auf einem Trauerportal für den verstorbenen Menschen eingerichtet werden, auf der man neben der Bekanntgabe des Todes auch ein Portrait des Toten einstellen kann. Bilder, Texte, Musik, eine virtuelle Kerze, ein Kondolenzbuch und ein kleines Forum dienen dazu, das Gedenken an den verstorbenen Menschen aufrecht zu erhalten. Diese Gedenkseiten werden nicht nur von Menschen besucht, die die verstorbene Person gekannt haben, sondern auch von Internetbenutzern, die nach Menschen mit ähnlichen Erfahrungen (zum Beispiel dem Tod eines Kindes) suchen, um im Austausch darüber Trost zu finden.

Inhalt von Traueranzeigen

Die Traueranzeige soll üblicherweise neben der eigentlichen Bekanntgabe des Todes weitere Informationen übermitteln, die für interessierte Leser wichtig sein könnten. Daher folgen die Anzeigen einem klassischen Aufbau.

Einleitung der Traueranzeige

Die Einleitung der Todesanzeige beginnt sehr oft mit einem Trauerspruch, der einen Bezug zu der verstorbenen Person hat. Das kann ein religiöser Bezug sein, wenn der Mensch gläubig war, oder aber ein Bezug zu seinem Charakter oder seiner Lebensauffassung. In Anzeigen, die in der Presse erscheinen, sind diese Sprüche oft eher kurz, da die Tageszeitungen nach der Größe der Anzeige bezahlt werden.

Wird auf einen Trauerspruch verzichtet, so beginnt die Traueranzeige sehr oft mit der Angabe des Grundes des Todes (Nach langer Krankheit…, durch einen plötzlichen Unfall…) oder mit der Schilderung der Befindlichkeit der Angehörigen (In tiefer Trauer…, mit Liebe und Dankbarkeit…). Da Traueranzeigen oft Familienanzeigen sind, werden in der Einleitung oft die verschiedenen verwandtschaftlichen Beziehungen genannt, die der Verstorbene gehabt hat (Ehemann, Vater, Opa und Bruder…).

Lebensdaten der verstorbenen Person

Es folgen der Name und das Geburts- sowie Sterbedatum des Toten, eventuell mit Angabe des Geburtsnamens. Des Weiteren wird der Ort angegeben, an dem die Person gestorben ist. Zudem wird heutzutage neben die Lebensdaten oft ein Foto des verstorbenen Menschen gesetzt.

Auflistung der Familienmitglieder

Unter diesen Angaben werden normalerweise alle beteiligten Familienmitglieder mit ihrem vollen Namen und der verwandtschaftlichen Beziehung angegeben (Ehefrau, Tochter, Enkelin, Schwiegermutter…). Wenn die Liste zu lang würde, wenn alle einzeln genannt würden, so kann man auch zu allgemeinen Bezeichnungen greifen (… und alle Enkel und Enkelinnen).

Bekanntgabe der Trauerfeier und Beisetzung

Wenn man eine öffentlich zugängliche Trauerfeier wünscht, so kann man in der Traueranzeige den Ort und die Zeit dafür bekannt geben. Dann hat jeder Leser der Anzeige die Möglichkeit, an dieser Feier teil zu nehmen. Das bedeutet übrigens nicht, dass all diese Gäste auch zum Beerdigungskaffee eingeladen sind, diese Einladung kann man in einer gezielt versendeten Trauerkarte aussprechen.

Spezielle Wünsche

Es bürgert sich immer mehr ein, dass in der Traueranzeige auch spezielle Wünsche bezüglich der Bestattungsfeier geäußert werden. Das kann zum Beispiel die Bitte sein, statt Blumen den eingeplanten Betrag auf ein bestimmtes Spendenkonto zu überweisen. Oder aber die Familie bittet darum, auf der Trauerfeier von persönlichen Beileidsbekundungen ab zu sehen. Diese Wünsche sollte man natürlich respektieren, ist es für die Hinterbliebenen doch so schon schwer genug, mit der Situation fertig zu werden.

Eine oder mehrere Traueranzeigen

Unabhängig von der Frage, ob man die Traueranzeige in den herkömmlichen Medien oder im Internet veröffentlicht, kann es in bestimmten Fällen dazu kommen, dass mehrere Traueranzeigen veröffentlicht werden. Dies kann verschiedene Gründe haben. Ein Grund ist der, dass der verstorbene Mensch womöglich durch Scheidung und Wiederverheiratung mehrere Familien hat, die keine gemeinsame Familienanzeige wünschen, so dass jede Familie ihre eigene Anzeige veröffentlicht. Zudem kann es sein, dass zum Beispiel der Arbeitgeber eine eigene Anzeige veröffentlicht, auch die Stadt oder andere Institutionen können es als notwendig erachten, eine eigene Traueranzeige beziehungsweise einen Nachruf zu veröffentlichen.

Trauerfälle – an wen man sich wenden kann

Oft sind die Angehörigen im Trauerfall etwas überfordert, wenn es darum geht, die notwendigen Formalitäten nach einem Todesfall zeitnah zu erledigen – und dazu gehört natürlich auch die Traueranzeige. Man kann sich dann natürlich an einen kompetenten Bestatter wenden, den man zum Beispiel in einem Dienstleisterverzeichnis finden kann. Diese Bestatter organisieren nicht nur die Bestattung, sondern können in vielen weiteren Themenfeldern als Ratgeber fungieren: Ob es um das Thema Testament, Erbe, Trauerrede, tätige Trauerhilfe oder eben die Traueranzeige geht, der Bestatter ist oft ein kompetenter Ansprechpartner, der weiter helfen kann.

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