Viele Bürger in Deutschland spenden und nutzen so nebenbei noch die Absetzungsmöglichkeiten. Gemeinnützige Vereine stellen eine Spendenquittung aus, welche der Fiskus auch anerkennt.

Die Spendensummen der Deutschen klingen sehr eindrucksvoll. Diese Wohltätigkeit kann auch den Spendern ein gutes Gefühl vermitteln. Viele, als gemeinnützig anerkannte Vereine, können Gutes tun aufgrund der Großzügigkeit der Menschen. Eine Spende zu Lebzeiten ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, um Hilfsorganisationen zu unterstützen.

Auch nach dem Ableben noch Gutes tun

Wer über das eigene Leben hinaus noch mildtätig sein möchte, kann dies in einem Testament bestimmen. Ein Testament zu verfassen ist im Prinzip relativ leicht, man muss jedoch einige Grundregeln beachten:

Ein privat verfasstes Testament muss von der ersten bis zur letzten Silbe handgeschrieben sein. Die vollständige Unterschrift und das Datum gehören zum guten Abschluss unbedingt  hinzu. Daneben gibt es einige unmissverständliche Formulierungen, damit der letzte Wille auch entsprechend umgesetzt wird.

Kostenfreie Unterstützung beim Aufsetzen des Testaments

Ein Testament kann in Deutschland jeder Mensch privat für sich und völlig frei nach eigenem Willen aufschreiben. Damit es auch rechtssicher ist und der eigene Wille dadurch umgesetzt wird, sollte man die vorherigen Formvorschriften beachten. Man kann den Letzten Willen auch von einem Notar oder Anwalt aufsetzen lassen, dies verursacht allerdings Kosten. Je nach Vermögenshöhe können dies auch 1.000 € und mehr sein.

Wenn man sich zusätzlich für das Begünstigen einer gemeinnützigen Organisation entscheidet, wird diese mit umfangreichen fachmännischen Hilfen zur Seite stehen. Diese Hilfe ist, bei den uns bekannten Vereinen, auch kostenfrei. Diesen Vorteil könnte man nutzen und sich bei der gemeinnützigen Institution melden, die man ohnehin bedenken möchte. Mit professioneller Hilfe wurde beispielsweise das Testament von Oliver Schmid, dem Gründer von Gedenkseiten.de verfasst. Dieses Dokument ist ein gutes Beispiel, denn es begünstigt den SOS-Kinderdorf e.V. Auf der Webseite finden Sie das Muster-Testament eines Verfassers, der neben den Verwandten auch an den guten Zweck denkt. Seine Testament-Spende an den SOS-Kinderdorf e.V. wurde durch die Anwälte des mildtätigen Vereins nicht nur begleitet, sondern auch gründlich geprüft. An diesem sachkundigen Testament könnten sich alle Leser gerne anhand des Inhalts auch orientieren.

Bei persönlichen Fragen zum Einzelfall, können diese auch am Telefon abgeklärt werden. Alle Kontaktdaten der zuständigen Leitung im Resort Nachlass- und Vermögensübertragungen des SOS-Kinderdorf-e.V. sind auf der Webseite ebenfalls aufgelistet. Auf unsere Nachfrage berichtete Herr Schmid, dass er nur Gutes zum gesamten Service berichten kann. Er war beeindruckt von der Sachkompetenz und der Schnelligkeit. Sein Lob betraf auch die Nachsorge, denn es wurde sich auch anschließend um seine Testaments Angelegenheiten gekümmert.

Kinder fördern mittels Testament - so geht es

Ihr Letzter Wille und der darin verfügte Zugewinn des Vereins, kann viel bewirken. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Optionen, doch welches ist die Richtige? Man könnte benachteiligten Kindern eine Zukunft geben sowie gegen den Hunger der Welt oder für Tiere etwas tun. Bei der Hilfe für Kinder helfen wir auch gleichzeitig mit, dass unsere eigene Zukunft sich bessern könnte.

Das vorher zitierte, öffentlich gestellte Testament, begünstigt durch eine Testament Spende den SOS-Kinderdorf e.V. Nach dem Ableben des Gründers von Gedenkseiten.de sollen Kinder in aller Welt in einer Familie aufwachsen dürfen. Er möchte mithelfen, dass sie geliebt, beachtet, gefördert und behütet heranwachsen. Die beeindruckenden Regeln des bekannten Gründers, den selbst Nelson Mandela hoch geschätzt und unterstützt hat, bewogen Oliver Schmid zu seinem eigenen Engagements.

Es ist nur schwer zu ertragen, wenn Kinder traurig sind und benachteiligt. So viel schöner ist es doch, sie lachen zu sehen. Die eigene Unterstützung schafft den Betroffenen eine bessere Zukunftschance. Der Spender selbst leistet derweil einen wertvollen Beitrag für die Zukunft der gesamten Gesellschaft.

Vertrauenswürdige Empfänger bei einer Testament Spende

Jeder Spender, ganz gleich ob lebzeitig oder im Testament, möchte die Sicherheit haben, dass ein Erbe auch bei den Hilfsbedürftigen ankommt. Gerade bei Spenden für den guten Zweck sollte dieser Herzenswunsch der Spender gesichert sein.

Zunächst einmal ist klarzustellen, ob gute gemeinnützige Projekte zur wirkungsvollen Hilfe durchgeführt werden. Prüfen Sie dazu, wie die bevorzugte Organisation aufgestellt ist. Nur seriöse Hilfsorganisationen haben die Übersicht, damit die Spendengelder nicht in dunklen Kanälen versickern. Fundamentale Daten hierzu liefern sowohl ein Jahresbericht wie auch aktuelle Arbeitsübersichten zu den Hilfsprojekten. Die Webseite der gewählten gemeinnützigen Organisation sollte Vertrauensgrundlagen veröffentlichen. Hierzu gehören Prüfberichte und anerkannte Prüfsiegel. Das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) gehört dazu. Es werden sehr strenge Prüfkriterien angelegt, bevor ein Verein dieses Spendensiegel erhält. „Bei gemeinnützigen Vereinen, die diesen Spenden-TÜV erreichen, kann ein Spender relativ sicher sein, dass das Geld die Bedürftigen wirklich erreicht“, sagt eine Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Sachsen. Gemeinnützige Institutionen, wie z. B. der SOS-Kinderdorf-e.V.  erhält regelmäßig das DZI-Spendensiegel. Oliver Schmid hat offensichtlich nach reiflicher Überlegung und Prüfung schon eine Organisation gefunden, der er vertraut. Den Idealen des SOS-Kinderdorf e.V., sich um das Glück von Kindern und Jugendlichen zu kümmern, kann er ebenfalls voll und ganz zustimmen.

Übrigens: Auch Erfahrungen und Empfehlungen verwandter oder bekannter Menschen könnten wertvolle Richtlinien sein.

Steuervorteile durch das Testament für einen gemeinnützigen Verein

Wer sein Vermögen zum Teil oder zur Gänze gemeinnützig spendet oder vererbt kann sich darüber freuen, dass dies ohne Abzug nur der guten Sache zufließt. Der Fiskus muss dieses gesellschaftliche Engagement anerkennen. Die öffentlich anerkannten gemeinnützigen Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Ungekürzt kommen die Zuwendungen, ganz gleich ob es sich um Geld- oder Sachspenden handelt, beim Empfänger an. Dies gilt für die Spende, die man heute tätigt ebenso, wie für eine Testament-Spende.

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